Honorar

Erstgespräch & Rahmenbedingungen

Nach der ersten Kontaktaufnahme mit mir, werde ich mit Ihnen einen Termin für eine erste Sitzung/ ein Erstgespräch vereinbaren. In diesem ersten Zusammentreffen werden wir uns kennenlernen und Ihr persönliches Anliegen besprechen. 

Wie werden die Leistungen konkret abgerechnet?

Psychotherapie (HP):

Als Privatpraxis für  heilpraktische Psychotherapie  erfolgt die Abrechnung der Behandlungskosten analog der Gebührenordnung der Psychotherapeuten.

Um die Übernahme der Kosten für die Behandlung sicher zu stellen, empfehle ich  stets eine vorherige Absprache mit Ihrer Krankenkasse. Anträge bei Ihrer Krankenkasse sollten entsprechend vor Behandlungsbeginn erfolgen. Ob die private Krankenkasse die Kosten für Ihre heilpraktische-psychotherapeutischen Behandlungen trägt, hängt von ihrem individuellem Versicherten-Leistungspaket ab. 

 

Über die gesetzlichen Krankenkassen können psychotherapeutische Behandlungen in der Regel nicht abgerechnet werden. Eine Ausnahme kann für Kassenpatienten mit Heilpraktiker-Zusatzversicherung bestehen.

 

Hypnosetherapie:

Hypnoseleistungen und/oder Mentaltrainings werden grundsätzlich nicht von Krankenkassen übernommen.

Die Kosten pro Sitzung werden im Rahmen einer ausführlichen Anamnese unseres Ersttermins festgelegt und richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf.

 

Coaching und Beratung:

Leistungen aus dem Bereich Coaching und Beratung werden grundsätzlich nicht von Krankenkassen übernommen. Die Kosten pro Sitzung und/oder Seminar werden nach unserem gemeinsamen Erstgespräch festgelegt und richten sich nach dem zeitlichen und konzeptionellen Umfang.